Elternmitwirkung

Es gibt für dich als Elternteil einige Möglichkeiten, wie du in der Kita-Zeit an unterschiedlichen Stellen mitwirken kannst.

„Mitwirkung“ kann die gemeinsame Gestaltung von Festen, Ausflügen und anderen Aktivitäten in deiner Einrichtung bedeuten. Mitwirkung ist aber auch Information und Beratung über Entscheidungen in der Kita, im Rahmen der festgeschriebenen Gremien, wie zum Beispiel dem Elternbeirat.

Hierbei ist vorgesehen, dass bestimmte Entscheidungen im Vorfeld mit dem Elternbeirat besprochen werden und Hinweise der Elternvertretung entsprechend angehört und angemessen berücksichtigt werden. Dies sind zum Beispiel Entscheidungen über die pädagogische Konzeption, die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten oder einen Trägerwechsel.

Ausgangspunkt ist in der Regel die erste sogenannte „Elternversammlung“ im neuen Kita-Jahr. Gemeinsam bilden alle Eltern, deren Kinder dieselbe Kita besuchen, die sogenannte „Elternversammlung“. Diese wird mindestens 1x pro Jahr einberufen. Hier findet dann ein erster Austausch zum anstehenden Kita-Jahr statt, werden durch den Kindergarten wichtige Informationen vorgestellt. Du hast darüber hinaus die Möglichkeit, dich als Elternbeirat aufstellen zu lassen (Elternbeirat – was nun?) und vielleicht sogar als abgesandte Vertretung für deine Einrichtung an der Wahl des JAEB teilzunehmen. Dort kannst du dich dann ebenfalls als Mitglied zur Wahl zu stellen lassen, wenn du auf Kreisebene einen Beitrag für unsere Kinder leisten möchtest. (Aufgaben eines JAEB)