Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der Jugendamtselternbeirat stellt ein beratendes Mitglied (und eine Stellvertretung) für den Jugendhilfeausschuss, welches sowohl am öffentlichen als auch am nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen darf. Der Jugendhilfeausschuss ist eine wichtige Möglichkeit für unseren JAEB, sich öffentlich zu Themen der Kindertagesbetreuung zu positionieren und die Perspektive der Elternschaft gegenüber der Verwaltung und Politik einzubringen.

Termine, Tagesordnungen sowie Unterlagen zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschuss können über das kommunale Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Link zum Ratsinformationssystem des Kreis Euskirchen:
https://sdnet.kreis-euskirchen.de/

Auch Eltern und die Elternvertretungen der Kitas oder der Kindertagespflege können sich im Rahmen der Einwohnerfragerunde zu Beginn einer jeden Ausschusssitzung zu Wort melden und dort Fragen stellen.


Arbeitsgemeinschaft 78 (AG 78)

Die AG 78 ist benannt nach dem § 78 des Achten Sozialgesetzbuches. Diese Arbeitsgemeinschaft wird auch als die Trägerkonferenz eines Jugendamtsbezirks bezeichnet. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und der freien Träger sowie des Jugendamts. Da dem JAEB nach § 11(2) KiBiz in allen wesentlichen Kita-Angelegenheiten die Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist, sollte er sinnvollerweise auch in der AG 78 vertreten sein.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
(§ 78 SGB VIII)