Alle Kinder essen mit!

Im Juni 2023 wurde die Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ um zwei weitere Jahre verlängert (bis zum 31. Juli 2025).

Hierdurch ist es auch im kommenden Kindergartenjahr möglich, die gemeinsame Mittagsverpflegung durch einen Kostenzuschuss, in Härtefällen zu ermöglichen.

Auszug: https://www.kita.nrw.de/alle-kinder-essen-mit

Ein Härtefall ist dann gegeben, wenn die Kinder aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket versorgt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Kindern und Jugendlichen aus Familien, 

  • die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
  • deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
  • die aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben oder
  • deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen aber dringend gesehen wird.

Alle Informationen und Unterlagen finden sich auch zum Download unter https://www.mags.nrw/haertefallfonds

Flyer:
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/plakat_mittagessen_diverse_sprachen.pdf

FAQ:
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/faqs_13.06.2023.pdf